Kommunales Wärmeplanung

 

Aktuelles zur kommunalen Wärmeplanung

Die Verbindung zwischen dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt eine neue Herausforderung dar. Die Frage nach den Auswirkungen kommunaler Wärmepläne auf die Sanierungsvorhaben steht für uns im Fokus. Das bloße Erstellen eines Wärmeplans durch eine Kommune führt nicht automatisch zur Auslösung der "65 % erneuerbare Energien Regel" beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäuden und neuen Gebäuden außerhalb von Neubaugebieten. Gemäß §26 des Entwurfs des Wärmeplanungsgesetzes ist zusätzlich eine Entscheidung der Kommune erforderlich, die die offizielle Ausweisung von Gebieten für den Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzausbaugebieten beinhaltet.

 

Weiterführende Informationen finden Sie im Anhang dieser Mail und unter folgenden Links:

 
Jana Köstler