Digitale Bauherrenmappe — Sanierung
Haben Sie ein Haus gekauft, geerbt oder lange nichts am Haus gemacht?
Dann stehen Sie als Hausbesitzer vielleicht gerade vor der Frage, ob und wie Sie ihr Haus am besten energetisch sanieren sollten.
Im Rahmen der Energiewende sind mittlerweile einige Gesetze und Verordnungen einzuhalten, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei Ihrem Vorhaben rechtzeitig über alle wichtigen Schritte und Pflichten informieren.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung oder rufen Sie uns bei Fragen direkt an:
Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH
Doblerstraße 13
72074 Tübingen
Mail: info@agentur-fuer-klimaschutz.de
Telefon: 07071 - 567 960
Baustein 1
Sanierungsbedarf klären
Sanierungsbedarf klären
Energetische Sanierung bietet viele Vorteile: geringere Heizkosten, mehr Wohnkomfort und ein Beitrag zum Klimaschutz. Vor allem reduzieren Sie Ihre Betriebsausgaben für Ihr Gebäude.
Ob eine energetische Sanierung von Gebäudehülle oder Gebäudetechnik in Ihrem Altbau notwendig und von Vorteil ist, können Sie in einem ersten Schritt über ein paar Fragen in unten stehender Checkliste klären. Setzen Sie sich gerne danach mit einem Energieberater oder einer Energieberaterin zusammen.
Laden Sie hier die Checkliste herunter:
Baustein 2:
Energieberatungen und Energiechecks
Energieberatungen und Energiechecks
Machen Sie hier vorab einen Strompreisvergleich und Gaspreisvergleich um Kosten zu sparen.
Um einen genauen Überblick über Ihre Sanierungsmaßnahme bzw. Ihren Energieverbrauch und Ihre Einsparpotenziale zu bekommen, bietet die Agentur für Klimaschutz zusammen mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verschiedene, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Energiechecks an.
Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist ein kostenloser stationärer Energiecheck in einem unserer Beratungsstandorte im Landkreis Tübingen. Gerne kommen wir auch zu Ihnen vor Ort und bieten Ihnen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale einen Energie-Check vor Ort an.
Über das Energieberaternetzwerk der Agentur für Klimaschutz können Sie auch die Erstellung eines Energieausweises und Sanierungsfahrplan beauftragen. Der Energieausweis ist im Falle eines Verkaufs, Verpachtung oder Neuvermietung eines Wohngebäudes gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten sind vom Eigentümer zu übernehmen. Der Energieausweis betrachtet v.a. den energetischen IST-Zustand des Gebäudes.
Baustein 3:
Sanierungsmöglichkeiten
Sanierungsmöglichkeiten
Der Energieverbrauch wird v.a. durch eine richtige oder unzureichende Wärmedämmung beeinflusst. Durch eine optimierte Dämmung an Dach, Wand und Fenster entweicht weniger Wärme und spart daher Heizenergie.
In Baden-Württemberg sind mehr als die Hälfte aller Ölheizungen und Gasheizungen veraltet. Somit wird zu viel Energie unnötig verbraucht. Mit dem Einbau einer neuen Heizanlage verbessern Sie Ihren Energieverbrauch, schonen das Klima und dazu ihren Geldbeutel.
Nutzen Sie die vielen Vorteile von Sonne, Wasser, Wind & Co. und leisten Sie somit einen Beitrag zum Klimaschutz. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Möglichkeiten wie Solarthermie, Photovoltaik, Holzpellets, Geothermie, Blockheizkraftwerk & Kraft-Wärme-Kopplung.
Baustein 4:
Ansprechpartner für die Planung und Umsetzung
Ansprechpartner für die Planung und Umsetzung
Für die Planung und Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahme benötigen Sie verschiedene Experten:
Architekten
Unterstützung bei Planung und Koordination eines Gesamtkonzeptes, Kostenaufstellung, Erstellung der Unterlagen für Bauantrag, Erstellung der Ausführungspläne, Erstellung der Leistungsbeschreibungen, Mitwirkung bei Angebotsprüfung und Vergabe und Überwachung der Baustelle
Architekten im Landkreis Reutlingen und in ganz Baden-Württemberg finden Sie über die Architektenkammer Baden-Württemberg.
Fachingenieure
Unterstützung bei Technischer Gebäudeausrüstung, Vermessung, Bauphysik, Tragwerksplanung, ggf. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Fachingenieure im Landkreis Reutlingen und in ganz Baden-Württemberg finden Sie über die Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Handwerker
Hier finden Sie eine Auswahl an Handwerksbetrieben im Kreis Reutlingen und in der Region
Untere Baurechtsbehörde
Öffentlich-rechtliche Vorschriften sind beim Bauen und Sanieren einzuhalten. Für alle baurechtlichen Fragen sind die jeweiligen Unteren Baurechtsbehörden zuständig.
Untere Denkmalschutzbehörde
Sofern es sich bei dem Sanierungsgebäude um ein Denkmal handelt, ist die Untere Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren.
Grundbuchämter
Das Grundbuch liefert Informationen über die privatrechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks und wird vom Grundbuchamt geführt.
Untere Wasserschutzbehörde
Die Untere Wasserschutzbehörde ist beim Landratsamt angesiedelt. Sie teilt Ihnen mit, ob auf dem Grundstück eine Bohrung für Erdwärmesonden- oder Grundwasserwärmepumpen möglich ist.
Energieberater
Es steht Ihnen ein qualifiziertes Beraternetzwerk aus erfahrenen Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister, die sich im Bereich der Energieberatung permanent weiterbilden, zur Verfügung.
Baustein 5:
Finanzierung und Fördermittel
Die Kosten zur Sanierung Ihres Gebäudes setzen sich aus geplanten Maßnahmen und den Kosten der verschiedenen Ansprechpartner zusammen: Kosten für Architekten, Fachingenieure, Energieberater und mögliche Kosten für die Genehmigungen bei Behörden.
Bund, Land, Kommunen und Energieversorger unterstützen Sie im Rahmen von Förderprogrammen bei Ihrem Sanierungsvorhaben. Hier gilt stets: geförderte Vorhaben dürfen erst nach Förderzusage begonnen werden. Informationen über Fördermöglichkeiten für Ihre Sanierungsmaßnahme bekommen Sie beispielsweise bei einem Beratungsgespräch über Ihren Energieberater oder Energieeffizienzpartner.
Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen finden Sie in unserer Übersicht “Fördermöglichkeiten nach Vorhaben”.
Einige Städte und Kommunen stellen weitere Förderprogramme zur Verfügung, sowie einzelne Energielieferanten. Für den Landkreis Tübingen finden Sie u.a. Förderprogramme des Landkreises, der Stadt und der Stadtwerke Tübingen.
Eine Übersicht über regionale Fördermöglichkeiten finden Sie in unserer Übersicht “Regionale Förderung”.
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Förderträger. Diese unterscheiden sich insbesondere in der Art der Förderung. Denkbar ist die Förderung durch einen Direktzuschuss oder ein bezuschusstes Darlehen.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Förderinstitute finden Sie in unserer Übersicht “Fördermöglichkeiten nach Institut”.
Beim BAFA:
Heizungsoptimierung beispielsweise durch Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen
Anlagentechnik (außer Heizung)
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle - Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie z.B. Fenster oder Türen
Bei der KfW:
Förderprodukte bis zum 30.06.2021:
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) – für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Baustein 6:
Gesetze und Verordnungen
Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme können Sie von einigen Gesetzen und Verordnungen betroffen sein. Informieren Sie sich rechtzeitig über diese rechtlichen Verordnungen. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Gesetze zusammengefasst:
Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO)
definieren, wie Grundstücke unter städtebaulichen Gesichtspunkten baulich genutzt oder verändert werden können.
definiert die baupolizeilichen Anforderungen an das Gebäude u.a. die Abstandsflächen vom Gebäude zu den Grundstücksgrenzen.
gilt, sobald Sie Änderungen an der Gebäudehülle vornehmen, z.B. Dach, Fassade, Fenster oder Kellerdecke. Auch wenn keine Sanierung durchgeführt wird, müssen Sie als Eigentümer bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung des Gebäudes einen Energieausweis erstellen lassen. Den Energieausweis können Sie beispielsweise bei einem unserer Energieberater beauftragen.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
ist beim Austausch der zentralen Heizungsanlage einzuhalten. Nach Austausch der Heizungsanlage müssen 10 Prozent des Wärmebedarfs des Eigenheims mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Diese Vorschrift kann im Rahmen von Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder durch Nutzung von Umweltwärme bzw. Abwärme umgesetzt werden. Möglich ist auch die Dämmung der Gebäudehülle oder die Dämmung von Dach oder die Dämmung der Außenwand.
BundesImmisionsschutzVerordnung (BImSchV)
enthält u.a. Regelungen zu den maximalen Abgaswerten der Heizungsanlage und die Erfordernisse an den Schornstein.
Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NGR)
findet Anwendung, wenn durch Sanierungsmaßnahmen Nachbargrundstücke betreten werden müssen. Maßnahmen müssen dann zwei Wochen vor Beginn der Nutzung den Nachbar aufgezeigt werden.
beinhaltet die Regelung, dass drei Monate vor Maßnahmenbeginn die Mieter über die Maßnahme bzw. den Umfang der Maßnahme und eine daraus resultierende Mieterhöhung schriftlich informiert werden müssen. Der Mieter hat in diesem Fall außerordentliche Kündigungsfrist. Der Vermieter kann je nach Maßnahme die monatliche Miete um bis zu elf Prozent erhöhen.
Neben diesen Gesetzen sind einige Versicherungen und Verträge bei Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen, z.B. Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung, Bauhelferversicherung und ein Bauvertrag.