Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:


Handwerk

  • Nachweis der Sachkunde gem. § 3 Nr. 11 EWärmeG und

  • Nachweis über:

    • mindestens zwei Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien oder raumlufttechnische Anlagen im Sinne der Anforderungen der Bundesförderung effiziente Gebäude oder

    • mindestens zwei Projekte, die den Standard Effizienzhaus 40 (Neubau) bzw. Effizienzhaus 85/Denkmal (Sanierung) oder besser erreichen bzw. bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mindestens den Anforderungen der Bundesförderung effiziente Gebäude entsprechen oder

    • mindestens zwei Photovoltaikanlagen ggf. mit Batteriespeicher anhand von PV-Anlagenprotokollen, PV-Speicherprotokollen oder PV-Kombiprotokollen (im Sinne des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke)


Energieberatung

  • Nachweis über das Vorliegen der Berechtigung zum Ausstellen von Energieausweisen

  • Nachweis über die Tätigkeit als Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

  • Nachweis über die Berechtigung die Bezeichnung „Gebäudeenergieberater (HWK)“ zu führen

  • Anerkennung als Energieberater der Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) oder der Richtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und System“

  • Nachweis über die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder in die Fachliste der Architektenkammer Baden-Württemberg

  • Nachweis über besondere Sachkunde (Lehrtätigkeit an Hochschulen)

(mindestens zwei Nachweis)


Architektur-, Planungs-

& Ingenieurbüros,

Bauunternehmen

  • Architekten und Ingenieure:

    • Mitglied der Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Tübingen bzw. Ingenieurkammer Baden-Württemberg

  • Fachplaner und Bauunternehmen:

    • 2-jähriger Berufserfahrung, Nachweis eines Studiums, einer Ausbildung zum Techniker oder Meister, sowie einer Weiterbildung zum Energieberater oder einer vergleichbare Weiterbildung

  • Nachweise über

    • die Planung und Berechnung für mindestens 2 tatsächlich gebaute Objekte mit Planung und Berechnung, welche mindestens den Standard Effizienzhaus 40 (Neubau) bzw. Effizienzhaus 85/Denkmal (Sanierung) oder besser erreichen bzw. bei Einzelmaßnahmen mindestens den Anforderungen der Bundesförderung effiziente Gebäude entsprechen oder

    • Nachweis über die Planung von mindestens zwei Photovoltaikanlagen ggf. mit Batteriespeicher anhand von PV-Anlagenprotokollen, PV-Speicherprotokollen oder PV-Kombiprotokollen (im Sinne des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke).


Vorläufige Mitgliedschaft

Erfüllt ein potenzielles Mitglied die obigen Anforderungen zum Zeitpunkt des Beitritts nicht, kann eine vorläufige Mitgliedschaft für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden. Die zur Anerkennung als Mitglied notwendigen Voraussetzungen kann innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden.