Digitale Bauherrenmappe — Neubau
Das eigene Heim
Endlich Platz für die ganze Familie und für die Hobbys. Eine Entscheidung mit der man meist nur einmal im Leben konfrontiert ist und die weit in die Zukunft reicht. Daher ist es besonders wichtig vorausschauend zu planen. Dabei sollte nicht nur Optik, Größe und Funktionalität eine Rolle spielen, sondern auch die technischen Eigenschaften, die man als Laie auf den ersten Blick gar nicht wahrnimmt. Diese beeinflussen insbesondere den Energiebedarf. Heute kann noch keiner abschätzen, wie sich die Energiepreise in Zukunft entwickeln werden. Wer energiebewusst baut und die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien nutzt, ist unabhängiger von der Preisentwicklung, spart langfristig Geld und steigert den Wert des Hauses.
Nehmen Sie vorab Beratungen in Anspruch, um alle bestehenden Möglichkeiten abzuwägen und zu kennen und erst dann die Planungen in Auftrag zu geben.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung oder rufen Sie uns bei Fragen direkt an:
Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH
Doblerstraße 13
72074 Tübingen
Mail: info@agentur-fuer-klimaschutz.de
Telefon: 07071 - 567 960
Baustein 1
Das richtige Grundstück
Das richtige Grundstück
Bebaubare Grundstücke sind rar. Dennoch sollte man gut prüfen, ob ein Grundstück zu den persönlichen Vorstellungen und Gegebenheiten passt. Vergleichen Sie daher die zur Verfügung stehenden Grundstücke gut. Zu beachtende Punkte sind z.B.:
Entfernung zum Arbeitsplatz, Schule, Einkaufsmöglichkeiten
Erreichbarkeit mit dem PKW, ÖPNV, Rad
Entfernung zu nächsten Bahnhof mit Fernverkehr
Mobilfunkempfang
Unter energetischen Gesichtspunkten sollte man außerdem einen windstillen Bauplatz bevorzugen und Verschattung z.B. durch Nebengebäude vermeiden.
Verfügbare Grundstücke findet man bei den Kommunen selbst oder bei einem Makler.
Es empfiehlt sich frühzeitig relevante Informationen bei der zuständigen Baurechtsbehörde in Erfahrung zu bringen oder online zu recherchieren z. B. um die Frage zu klären, ob das Grundstück innerhalb eines bestehenden Bebauungsplans liegt.
Eigene Baurechtsbehörden haben:
Für alle Städte und Gemeinden, die nicht selbst Baurechtsbehörde sind, ist das Landratsamt zuständig.
Baustein 2:
Beratung und Planung
Beratung und Planung
Welches Baukonzept verfolgen Sie? Wollen Sie ein Fertighaus oder möglichst viel selbst planen? Soll ein Generalunternehmer beauftragt werden, der das Haus schlüsselfertig übergibt oder wollen Sie direkt mit Architekten und entsprechenden Handwerkern zusammenarbeiten?
Wählen Sie Generalunternehmer/Architekten/Handwerker aus, die auch im Bereich Energieeffizienz bereits Referenzen haben. Informieren Sie sich vorab gut und prüfen Sie die Verträge. Diese sollten so konkret wie möglich die Leistungen beschreiben.
Folgende Experten stehen Ihnen zur Verfügung:
Wer bauen will, braucht dazu in der Regel eine Baugenehmigung.
Baustein 3:
Energiekonzept
Energiekonzept
Die Betriebskosten eines Gebäudes sind im Regelfall über die Jahre deutlich höher als die einmaligen Investitionskosten in Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien. Zudem hilft der Staat beim Energiesparen durch verschiedene Fördermittel. Die Mehrkosten sind daher häufig gar nicht so groß und der Einspareffekt reicht weit in die Zukunft. Ein qualifizierter Energieberater erstellt das Energie- und Lüftungskonzept und koordiniert die energetische Planung und Ausführung. Diese Baubegleitung ist förderfähig.
Die gesetzlichen Anforderungen an das Energiekonzept (EnEV und EEWärmeG) sind einzuhalten. Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher die Förderung durch die KfW.
Folgende Aspekte sind beim Energiekonzept zu beachten:
Vermeidung von Wärmebrücken
Raumnutzung und passive Solarnutzung
Gebäudehülle
Baumaterial
Dämmstoffe
Energiesparende Fenster
Heizung
Gebäudetechnik
Erneuerbare Energien
Baustein 4:
Baugenehmigung
Prüfen Sie, ob für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist ggf. mit Unterstützung der zuständigen Baurechtsbehörde. Es gibt folgende Möglichkeiten:
Ablauf einer Baugenehmigung:
1. Schritt: Bauantrag gemeinsam mit einem Bauvorlageberechtigten bzw. Entwurfsverfasser bei der zuständigen Baubehörde stellen. Ein Entwurfsverfasser, das ist z.B. ein Architekt oder Ingenieur ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich rechtlichen Vorgaben entspricht.
2. Schritt: Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit. Die Baurechtsbehörde teilt Ihnen mit, welche Unterlagen ggf. noch fehlen.
3. Schritt: Bei Vollständigkeit des Antrags wird Ihnen der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.
4. Schritt: Je nach Fall werden Fachbehörden und Stellen um Stellungnahmen gebeten. Die Baurechtsbehörde benachrichtigt die Eigentümer angrenzender Grundstücke. Diese erhalten die Gelegenheit binnen einer Frist von vier Wochen Einwände vorzubringen
5. Schritt: Entscheidung sobald alle Stellungnahmen vorliegen. Erteilung der Baugenehmigung ggf. mit bestimmten Bedingungen und Auflagen oder Ablehnung des Antrags bei entsprechenden Gründen. Eine Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit dem Bau beginnen. Eine Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden.
Baustein 5:
Bauausführung und Bauabnahme
Bauausführung und Bauabnahme
Nach der Planungsphase und Baugenehmigung folgen die Ausschreibungen. Der Architekt beschreibt dabei die einzelnen Konstruktionen und Materialien genau und hilft Ihnen bei der Entscheidung für einen Handwerker. Dann geht der Bau los. Dabei sollten Sie folgendes beachten:
Überwachung der Bauausführung durch den Architekten und ggf. Sie selbst
Überprüfen Sie bei der Abnahme gemeinsam mit dem Architekten, ob die Leistungen so sind, wie Sie es festgelegt hatten. Unterschreiben Sie ein Abnahmeprotokoll nicht vorschnell.
Fordern Sie die Bedienungsanleitungen Ihrer Anlagentechnik ein und lassen Sie sich von den Fachfirmen erklären.
Schließen Sie ggf. Wartungsverträge für die Anlagentechnik ab.
Durchführung eines Luftdichtheitstests zur Überprüfung der energetischen Qualität. Fragen Sie Ihren Architekten. Zusätzlich sollte eine Thermografie (Wärmebild) erstellt werden, bevor das Haus tapeziert wird. Dadurch werden evtl. bestehende Wärmeverluste dargestellt.
Baustein 6:
Finanzierung und Fördermittel
Finanzierung und Fördermittel
Klären Sie vorab, welche finanziellen Spielräume Sie haben. Zusätzlich stehen Ihnen für energieeffiziente Projekte Förderprogramme zur Verfügung. Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten und Förderkonditionen beim Neubau finden Sie in unserer Übersicht “Fördermöglichkeiten nach Vorhaben” unter der Rubrik Neubau.
Einen weiteren Überblick inklusive interaktivem Fördermittel Check bietet co2online.de hier an.
Bei folgenden Institutionen sind Finanzierungen oder Förderungen möglich:
KfW:
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
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