Überblick Solarpaket

 

Überblick Solarpaket

Im vergangenen Jahr wurden umfassende Änderungen im Bereich der PV-Stromnutzung von der großen Koalition angekündigt. Konkret wurde im Frühjahr 2023 der Plan zur Umsetzung von zwei sogenannten Solarpaketen beschlossen. Diese sollen eine vereinfachte Nutzung von Steckersolargeräten ermöglichen sowie eine erhebliche Vereinfachung beim sogenannten Mieterstrom, also der Nutzung von PV-Strom im Kontext einer Anlage mit mehreren Verbrauchern, bringen. Diese Änderungen betreffen viele einzelne Paragrafen des EEG, EnWG und des WEG-Rechts und werden aufgrund ihrer Fülle als sogenannte Solarpakete bezeichnet. Das erste Paket sollte eigentlich bis Ende 2023 verabschiedet sein, jedoch verzögerte sich dies aufgrund der Haushaltsdebatte und wurde auf Februar 2024 verschoben. Der zweite Teil soll im Laufe dieses Jahres erarbeitet und bis Ende 2024 umgesetzt werden.

Neben vielen kleinen Änderungen dürften vor allem zwei größere Änderungen einen signifikanten Einfluss auf die Energieberatung haben.

  1. Zum einen werden Steckersolargeräte in das EEG aufgenommen, dürfen eine Leistung von bis zu 2.000 W aufweisen, jedoch maximal 800 W ins Netz einspeisen. Des Weiteren werden für diese Geräte Vereinfachungen im Anschluss vorgenommen, die sich auf die alleinige Registrierung im Marktstammdatenregister beschränken. Außerdem muss ein eventuell alter rückwärtslaufender Zähler vom Netzbetreiber geduldet werden.

  2. Zum anderen werden die Steckersolargeräte gemäß dem WEG-Recht § 20 verankert und voraussichtlich den Ladestationen, SAT-Antennen und barriere reduzierenden Maßnahmen gleichgestellt. Eine solche Anlage wird somit für die Gemeinschaft als "zumutbare bauliche Veränderung" angesehen.

  3. Die dritte größere Änderung betrifft die neu eingeführte und parallel zur Mieterstromförderung laufende "Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung", durch die erzeugter Strom auf oder an einem Gebäude bürokratie- und pflichtarm an alle Stromverbraucher hinter dem Netzanschluss des Hauses geliefert werden darf. Egal ob Mieter oder Eigentümer, Groß- oder Geringverbraucher, alle können entsprechend ihres Verbrauchsverhaltens vom Strom profitieren, während der eigene individuelle Stromvertrag bestehen bleiben kann. Somit liegt keine Stromlieferung im bisherigen Sinne mehr vor.

    • Möglich wird dies jedoch erst mit sogenannten Smart-Meter-Gateways, neuen intelligenten Stromzählern, die neben dem Verbrauch auch die aktuelle Leistungsanforderung erfassen und übermitteln können. Grundsätzlich ist der sogenannte Smart-Meter-Rollout bereits seit vielen Jahren geplant, wurde jedoch bisher immer wieder verschoben. Nur durch diese Erfassung wird es möglich sein, den am Gebäude erzeugten Strom den Verbrauchern vor Ort zuzurechnen und sie somit am PV-Strom partizipieren zu lassen.

 

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Jana Köstler