EWärmeG Nachweis


Wird in Bestandgebäuden ein Heizungsanalagentausch durchgeführt, sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, spätestens 18 Monate später mit 15 Prozent erneuerbarer Energie zu heizen oder Ersatzmaßnahmen nachzuweisen. Unterschiedliche Erfüllungsoptionen können etwa im Rahmen einer Erstberatung zu Sanierung und Förderung durch unsere Experten erörtert werden. Der Nachweis über die Erfüllung muss bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden und wird von berechtigten Fachleuten ausgestellt.

Folgende Experten aus unserem Netzwerk stellen den EWärmeG Nachweis im Kreis Tübingen aus: